Die Eigentümer der Grundstücke planen die Neustrukturierung der bestehenden Grundstücke. Da es sich bei der Planung um eine Verschiebung der Zufahrt an die Grundstücksgrenze handelt mit einer Durchfahrung des zum Erhalt festgesetzten Grünstreifens an der Straße im Norden und einer weiteren Durchfahrung des zum Erhalt festgesetzten Grünstreifens in der Mitte, wird eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Der Bebauungsplan M 11 „Am Wacholderberg“ wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2009 als Satzung beschlossen und ist seit dem 15.07.2009 rechtskräftig.
Im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes, würden die betroffenen Flächen zum Erhalt erneut bewertet und nach Möglichkeit nachgepflanzt. Auch die Bäume und die mittlerweile standardmäßigen Festsetzungen zum Klimaschutz könnten so in den Bebauungsplan einfließen. Das Gebiet sollte aus Sicht des Fachdienstes Planen weiterhin ein allgemeines Wohngebiet bleiben. Die städtebaulich relevanten Parameter wie GRZ und Geschossigkeit sollen nicht verändert werden.
.
Mammolshain
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 143/2023, 96/2024
16.11.2023 - Stadtverordnetenversammlung - Planaufstellungsbeschluss (143/2023)
13.06.2024 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behöreden und Träger öffentlicher Belange Gemäß § 4 (2) BauGB (96/2024)
Die Kosten werden zurzeit ermittelt. Die Antragsteller tragen vollumfänglich die Kosten für das Aufstellungsverfahren.
In der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2024 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen.
Diese fand im Zeitraum zwischen dem 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 statt.
Fachbereich IV
Fachdienst Planen
Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus
06174 202 0
06174 202 278
magistrat@koenigstein.de