Der Bebauungsplan wird aufgestellt um die Neugestaltung der Stadtmitte baurechtlich zu begleiten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind unter anderem auch ein Verkehrsgutachten und ein Lärmschutzgutachten zu erstellen.
Das Bebauungsplanverfahren soll zeitgleich mit der konkreten Ausarbeitung der Planung laufen um Zeit zu sparen.
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 18/2024, 107/2025, 183/2025
15.02.2024 - Stadtverordnetenversammlung - Planaufstellungsbeschluss (18/2024)
26.06.2025 - Stadtverordnetenversammlung - Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange§ 4 (2) BauGB (107/2025)
23.10.2025 - Stadtverordnetenversammlung - Satzungsbeschluss ( 183/2025)
Die Kosten werden zurzeit ermittelt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 15.02.2024 gefasst und am 09.03.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2025 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum zwischen dem 07.07.2025 und dem 15.08.2025 (einschließlich) statt.
In der Stadtverordentenversammlung vom 23.10.2025 wurde der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB beschlossen und am 05.11.2025 auf der städtischen Homepage bekannt gemacht.
Fachbereich IV
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