Der Bebauungsplan wird aufgestellt um die Neugestaltung der Stadtmitte baurechtlich zu begleiten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind unter anderem auch ein Verkehrsgutachten und ein Lärmschutzgutachten zu erstellen.
Das Bebauungsplanverfahren soll zeitgleich mit der konkreten Ausarbeitung der Planung laufen um Zeit zu sparen.
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 18/2024.
15.02.2024 - Stadtverordnetenversammlung - Planaufstellungsbeschluss (18/2024)
Die Kosten werden zurzeit ermittelt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 15.02.2024 gefasst und am 09.03.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Fachbereich IV
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