Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung. Das Gebiet hat sich städtebaulich weiterentwickelt, sodass die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig wird. Zu den Zielen des Bebauungsplanes gehört somit der gesunde Umgang mit einer möglichen Nachverdichtung. Zu diesem Zweck werden in den Bebauungsplan neue Baufenster aufgenommen, die Möglichkeiten zur Nachverdichtung bieten. Diese Baufenster liegen z. B. entlang des Helbighainer Weges und im östlichen Teil des Plangebietes entlang der Kronberger Straße. Das Gebiet zeichnet sich heute durch eine sehr hohe Durchgrünung aus. Daher werden die Baufenster mit Bedacht und mit Rücksicht auf die Vegetation großzügig positioniert und im Gesamten Plangebiet div. Flächen mit der Bindung für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Die Frage der Erschließung ist in Eigenverantwortung der Bauherren zu klären und muss durch diese gesichert werden.
Falkenstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, darunter detaillierte Pläne, finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 162/2020,163/2020, 297/2020, 128/2022, 110/2023,194/2023.
03.09.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8
03.09.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB
28.01.2021 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung gemäßß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
30.06.2022 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss über die Verlängerung einer bestehenden Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB
29.06.2023 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss über die erneute Verlängerung einer bestehenden Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB
19.10.2023 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung gemäßß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m.§ 4 a (3) BauGB
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 03.09.2020 begonnen und wird gemäß § 13 a BauGB als vereinfachtes Verfahren im Bereich der Innenentwicklung durchgeführt.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum zwischen dem 22.03.2021 und dem 30.04.2021 (einschließlich) statt.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 19.10.2023 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. § 4 a (3) BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum zwischen dem 06.11.2023 und dem 08.12.2023 (einschließlich) statt.
Fachbereich IV
Fachdienst Planen
Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus
06174 202 0
06174 202 278
magistrat@koenigstein.de