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Bebauungsplan F 20 "östlich der Falkensteiner Straße

PROJEKTBESCHREIBUNG

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung. Das Gebiet hat sich städtebaulich weiterentwickelt, sodass die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig wird. Zu den Zielen des Bebauungsplanes gehört somit der gesunde Umgang mit einer möglichen Nachverdichtung. Zu diesem Zweck werden in den Bebauungsplan neue Baufenster aufgenommen, die Möglichkeiten zur Nachverdichtung bieten. Diese Baufenster liegen z. B. entlang des Helbighainer Weges und im östlichen Teil des Plangebietes entlang der Kronberger Straße. Das Gebiet zeichnet sich heute durch eine sehr hohe Durchgrünung aus. Daher werden die Baufenster mit Bedacht und mit Rücksicht auf die Vegetation großzügig positioniert und im Gesamten Plangebiet div. Flächen mit der Bindung für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Die Frage der Erschließung ist in Eigenverantwortung der Bauherren zu klären und muss durch diese gesichert werden.


RÄUMLICHER BEZUG

Falkenstein


MASSNAHME

Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, darunter detaillierte Pläne, finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 162/2020,163/2020, 297/2020, 128/2022, 110/2023,194/2023.


BESCHLUSSLAGE

03.09.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8

03.09.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB

28.01.2021 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung gemäßß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

30.06.2022 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss über die Verlängerung einer bestehenden Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB

29.06.2023 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss über die erneute Verlängerung einer bestehenden Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB

19.10.2023 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung gemäßß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m.§ 4 a (3) BauGB


KOSTENPLANUNG

Durchführung des Bebauungsplanverfahrens


BÜRGERBETEILIGUNG

Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 03.09.2020 begonnen und wird gemäß § 13 a BauGB als vereinfachtes Verfahren im Bereich der Innenentwicklung durchgeführt.

In der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum zwischen dem 22.03.2021 und dem 30.04.2021 (einschließlich) statt.

In der Stadtverordnetenversammlung vom 19.10.2023 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. § 4 a (3) BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum zwischen dem 06.11.2023 und dem 08.12.2023 (einschließlich) statt.

Projektverantwortlich

Fachbereich IV
Fachdienst Planen
Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus
telefon 06174 202 0
fax 06174 202 278
email magistrat@koenigstein.de

Aktueller Projektstatus

Ampel Grün
Keine Probleme
Projekt bewegt sich im Zeit- und Budgetrahmen

Aktuelle Projektphase

  • 03.09.2020 - Aufstellungsbeschluss
  • 2020 - Grundlagenermittlung und Erarbeitung Planungskonzept
  • 22.03.2021 - 30.04.2021 - Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 22.03.2021 - 30.04.2021 - Formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 2021 / 2022 - Auswertung der Beteiligung und Abwägung sowie Beschluss dazu
  • 06.11.2023 - 08.12.2023 - Erneute Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 06.11.2023 - 08.12.2023 - Erneute Formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 2023 / 2024 - Auswertung der Beteiligung und Abwägung sowie Beschluss dazu
  • Satzungsbeschluss
  • Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Letzte Aktualisierung:

Bilder

  • Gallerienbild #1