Für das Gebiet östlich der Bundesstraße 8 zwischen der Limburger Straße/Le-Cannet-Rocheville-Straße und dem Kurbad existiert ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1988. Dieser setzt im Bereich des Kurbades ein entsprechendes Sondergebiet "Kur" sowie nördlich angrenzend ein Allgemeines Wohngebiet fest. Die Flächen nördlich des Kurbades wurden bis heute keiner städtebaulichen Entwicklung zugeführt. Die einzige bisher existierende Bebauung stellt das Anwesen in der "Altkönigstraße 2 b" dar. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat bereits in ihrer Sitzung am 11.12.2008 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes K 71 "Kurbad Königstein" beschlossen. Wesentliches Planziel war und ist v.a. die Widmung der nördlich des Kurbades liegenden Flächen als Allgemeines Wohngebiet, um dem nach wie vor bestehenden Bedarf nach Wohnbauflächen in der Stadt gerecht zu werden.
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, darunter detaillierte Pläne, finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 164/2021.
11.12.2008 - Stadtverordnetenversammlung - Planaufstellungsbeschluss
20.09.2018 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Grundkonzept sowie frühzeitige Beteiligung Behörden- und Träger öffentlicher Belange
06.02.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
16.09.2021 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Die Kosten werden zurzeit ermittelt.
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 11.12.2008 begonnen und am 10.01.2009 bekannt gemacht.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden- und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Im Zeitraum vom 09.10.2018 bis 09.11.2018 fand die Beteiligung statt.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 16.09.2021 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen. Im Zeitraum vom 18.10.2021 bis 19.11.2021 fand die Beteiligung statt.
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