Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung im Bereich zwischen Reichenbachweg, Mühlweg und der Straße Am Ellerhang im Ortsteil Falkenstein. Hier ist eine Bebauung mit Villen und großen Einfamilienhäusern vorherrschend. In der Vergangenheit hat sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung eine sehr heterogene Baustruktur entwickelt. Weitere unkoordinierte Entwicklungen sollen vermieden werden. Die lockere Villenbebauung soll grundsätzlich gesichert werden. Der Trend zu immer größer werdenden Grundflächen der Hauptgebäude in diesem Bereich wird durch entsprechende Festsetzungen begrenzt, wobei eine Orientierung am derzeitigen Bestand stattfindet.
Falkenstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, darunter detaillierte Pläne, finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter den Drucksachennummern 43/2019, 116/2019, 175/2019, 56/2021, 94/2022, 95/2022, 70/2023 und 68/2024
28.03.2019 - Stadtverordnetenversammlung - Aufstellungsbeschluss (43/2019)
29.05.2019 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB (116/2019)
03.09.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (175/2020)
20.05.2021 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Verlängerung Veränderungssperre (56/2021)
19.05.2022 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Verlängerung Veränderungssperre (94/2022)
19.05.2022 - Stadtverordnetenversammlung - Änderung des Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes F 16 "Reichenbachweg" zwischen Reichenbachweg, Höhenbach und Mühlweg vom 08.06.2019; Aufteilung des Plangebietes in zwei Teilbereiche F 16 "Reichenbachweg/ Am Ellerhang" und F 16 B "Reichenbachweg/Villa Rehe"; Beschluss zur Aufstellung unabhängiger Bebauungspläne für jeden der beiden Teilbereiche (95/2022)
25.05.2023 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a (3) BauGB (70/2023)
13.06.2024 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a (3) BauGB (68/2024)
Die Kosten werden zurzeit ermittelt.
In der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen.
Diese fand im Zeitraum zwischen dem 26.10.2020 bis einschließlich 27.11.2020 statt.
In der Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2022 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V. m. § 4 a (3) BauGB für den Teilbereich F 16 A "Reichenbachweg/Am Ellerhang beschlossen.
Diese fand im Zeitraum zwischen dem 04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022 statt.
In der Stadtverordnetenversammlung am 25.05.2023 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V. m. § 4 a (3) BauGB beschlossen.
Diese fand im Zeitraum zwischen dem 19.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023 statt.
In der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2024 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V. m. § 4 a (3) BauGB beschlossen.
Diese fand im Zeitraum vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 statt.
Fachbereich IV
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