Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung. Das Gebiet hat sich städtebaulich weiterentwickelt, sodass die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig wird. Zu den Zielen des Bebauungsplanes gehört die Stärkung des Gewerbegebietes und des zentrenrelevanten Einzelhandels. Zudem soll auf dem östlichsten Grundstück der städtische Betriebshof entwickelt werden. Um eine gewisse Durchgrünung in einem Gewerbegebiet zu gewährleisten, werden entsprechende Festsetzungen getroffen. Auch auf die Thematik der Energieerzeugung durch erneuerbare Energien wird entsprechend eingegangen. Damit durch die Planung keine unbeplanten kleineren Bereiche zwischen zwei Bebauungsplänen entstehen, wird das Plangebiet an die vorhandenen Plangebiete der rechtskräftigen Bebauungspläne K 27 „Am Kaltenborn II“ und K 70 „Verkehrskreisel Königstein“ angepasst.
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, darunter detaillierte Pläne, finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 168/2021.
06.02.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Planaufstellungsbeschluss und Beschluss Veränderungssperre
02.07.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
16.09.2021 - Stadtverordnetenversammlung - Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4 a (3) BauGB
07.04.2022 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss über erneute Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 BauGB
Die Kosten werden zurzeit ermittelt.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB im vereinfachten Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2020 gefasst und am 20.02.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
In der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum zwischen dem 12.10.2020 und dem 13.11.2020 (einschließlich) statt.
In der Stadtverordnetenversammlung am 16.09.2021 wurde die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 a (3) BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum zwischen dem 22.11.2021 und dem 23.12.2021 (einschließlich) statt.
Fachbereich IV
Fachdienst Planen
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