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Bebauungsplan K 78 "Gewerbegebiet am Kreisel"

PROJEKTBESCHREIBUNG

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung. Das Gebiet hat sich städtebaulich weiterentwickelt, sodass die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig wird. Zu den Zielen des Bebauungsplanes gehört die Stärkung des Gewerbegebietes und des zentrenrelevanten Einzelhandels. Zudem soll auf dem östlichsten Grundstück der städtische Betriebshof entwickelt werden. Um eine gewisse Durchgrünung in einem Gewerbegebiet zu gewährleisten, werden entsprechende Festsetzungen getroffen. Auch auf die Thematik der Energieerzeugung durch erneuerbare Energien wird entsprechend eingegangen. Damit durch die Planung keine unbeplanten kleineren Bereiche zwischen zwei Bebauungsplänen entstehen, wird das Plangebiet an die vorhandenen Plangebiete der rechtskräftigen Bebauungspläne K 27 „Am Kaltenborn II“ und K 70 „Verkehrskreisel Königstein“ angepasst.


RÄUMLICHER BEZUG

Königstein


MASSNAHME

Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, darunter detaillierte Pläne, finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 168/2021.


BESCHLUSSLAGE

06.02.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Planaufstellungsbeschluss und Beschluss Veränderungssperre
02.07.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
16.09.2021 - Stadtverordnetenversammlung - Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4 a (3) BauGB
07.04.2022 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss über erneute Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 BauGB


KOSTENPLANUNG

Die Kosten werden zurzeit ermittelt.


BÜRGERBETEILIGUNG

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB im vereinfachten Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2020 gefasst und am 20.02.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

In der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum zwischen dem 12.10.2020 und dem 13.11.2020 (einschließlich) statt.

In der Stadtverordnetenversammlung am 16.09.2021 wurde die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 a (3) BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum zwischen dem 22.11.2021 und dem 23.12.2021 (einschließlich) statt.

Projektverantwortlich

Fachbereich IV
Fachdienst Planen
Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus
telefon 06174 202 0
fax 06174 202 278
email magistrat@koenigstein.de

Aktueller Projektstatus

Ampel Grün
Keine Probleme
Projekt bewegt sich im Zeit- und Budgetrahmen

Aktuelle Projektphase

  • 06.02.2020 - Aufstellungsbeschluss
  • 02.07.2020 - Grundlagenermittlung und Erarbeitung Planungskonzept
  • 12.10.2020 - 13.11.2020 - Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 12.10.2020 - 13.11.2020 - Formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 2021 - Auswertung der Beteiligung und Abwägung sowie Beschluss
  • 2021 - Überarbeitung des Planungskonzeptes
  • 22.11.2021 - 23.12.2021 - Erneute formelle Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 22.11.2021 - 23.12.2021 - Erneute formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 2023 - Auswertung der Beteiligung und Abwägung sowie Beschluss
  • Satzungsbeschluss
  • Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Letzte Aktualisierung:

Bilder

  • Gallerienbild #1