In der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 wurde ein Dringlichkeitsantrag der Fraktionen ALK und CDU auf Aufstellung dieses Bebauungsplanes angenommen. Im vorliegend abgegrenzten Geltungsbereich bestehen aktuell verschiedene Bebauungsabsichten. Das Gebiet zeichnet sich durch tlw. unbebaute und tlw. nur mit einem Gebäude bebaute, sehr große Grundstücke aus. Um der besonderen städtebaulichen Lage und Bedeutung dieses Gebietes mit seinen Grünflächen, Rechnung zu tragen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festlegung von Art und insbesondere Maße der baulichen Nutzung erforderlich. .
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter den Drucksachennummern 245/2022 und 246/2022.
10.11.2022 - Stadtverordnetenversammlung - Aufstellungsbeschluss (245/2022)
10.11.2022 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB (246/2022)
19.09.2024 - Sadteverordnetenversammlung - Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB (170/2024)
Die Kosten werden zurzeit ermittelt.
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 10.11.2022 begonnen.
In der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beschlossen. Diese wurde am 28.09.2024 in der Taunus Zeitung ortsüblich bekanntgemacht und fand in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 statt.
Fachbereich IV
Fachdienst Planen
Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus
06174 202 0
06174 202 278
magistrat@koenigstein.de