In der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2023 wurde ein Antrag der ALK-Fraktion auf Aufstellung dieses Bebauungsplanes angenommen.
Im vorliegend abgegrenzten Geltungsbereich bestehen demnach verschiedene Bebauungsabsichten. Das Gebiet zeichnet sich durch tlw. unbebaute und tlw. nur mit einem Gebäude bebaute, sehr große Grundstücke aus. Der Bebauungsplan ist die Weiterführung des bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan K80 „südlich des Ölmühlweges“.
Um der besonderen städtebaulichen Lage und Bedeutung dieses Gebietes mit seinen Grünflächen, Rechnung zu tragen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festlegung von Art und insbesondere Maße der baulichen Nutzung erforderlich.
Ein solcher Bebauungsplan schafft Planungssicherheit und -klarheit für Investoren und Eigentümer einerseits und sichert auf der anderen Seite eine städtebaulich verträgliche Entwicklung in diesem exponierten städtebaulichen Areal.
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter den Drucksachennummer 85/2023 und 171/2024.
25.05.2023 Stadtverordnetenversammlung - Aufstellungsbeschluss (85/2023)
19.09.2024 Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB (171/2024)
Die Kosten werden zurzeit ermittelt.
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 25.05.2023 begonnen.
In der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beschlossen. Diese wurde am 28.09.2024 in der Taunus Zeitung ortsüblich bekanntgemacht und fand in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 statt.
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