In der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2023 wurde ein Antrag der ALK-Fraktion auf Aufstellung dieses Bebauungsplanes angenommen.
Im vorliegend abgegrenzten Geltungsbereich bestehen demnach verschiedene Bebauungsabsichten. Das Gebiet zeichnet sich durch tlw. unbebaute und tlw. nur mit einem Gebäude bebaute, sehr große Grundstücke aus. Der Bebauungsplan ist die Weiterführung des bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan K80 „südlich des Ölmühlweges“.
Um der besonderen städtebaulichen Lage und Bedeutung dieses Gebietes mit seinen Grünflächen, Rechnung zu tragen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festlegung von Art und insbesondere Maße der baulichen Nutzung erforderlich.
Ein solcher Bebauungsplan schafft Planungssicherheit und -klarheit für Investoren und Eigentümer einerseits und sichert auf der anderen Seite eine städtebaulich verträgliche Entwicklung in diesem exponierten städtebaulichen Areal.
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter den Drucksachennummer 85/2023.
25.05.2023 Stadtverordnetenversammlung - Aufstellung eines Bebauungsplanes / Aufstellungsbeschluss (85/2023)
Die Kosten werden zurzeit ermittelt.
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluß am 25.05.2023 begonnen.
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