Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen des angestrebten Bauvorhabens, die Erhaltung der Bäume, die Anpassung der Festsetzungen an die Gegebenheiten vor Ort und die mittlerweile standardmäßigen Klimaschutzfestsetzungen.
Ein solcher Bebauungsplan schafft Planungssicherheit für die Eigentümer einerseits und sichert auf der anderen Seite eine städtebaulich verträgliche Entwicklung auf diesem Grundstück.
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 244/2023.
14.12.2023 - Stadtverordnetenversammlung - Planaufstellungsbeschluss (244/2023)
15.02.2024 - Stadtverordnetenversammlung - Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (11/2024)
16.05.2024 - Stadtverordnetenversammlung - Satzungsbeschluss (90/2024)
Die Antragsteller tragen vollumfänglich die Kosten für das Aufstellungsverfahren.
Fachbereich IV
Fachdienst Planen
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