Im Geltungsbereich bestehen aktuell verschiedene Bebauungsabsichten, u.a. auch in den rückwärtigen bzw. den Grünflächen zugewandten Bereichen. Zwar besteht für das Gebiet der Bebauungsplan K56, der, als sogenannter einfacher Bebauungsplan jedoch lediglich die Art und nicht das Maß der Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen regelt.
Um der besonderen städtebaulichen Lage und Bedeutung dieses Gebietes mit seinen Grünflächen, der denkmalgeschützten „Gesamtanlage Altstadt“, der unter Denkmalschutz stehenden Kath. Kirche „St. Marien“ inkl. des Friedhofs Rechnung zu tragen, wird nach diesseitiger Einschätzung die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festlegung von Art und insbesondere Maße der baulichen Nutzung erforderlich.
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, darunter detaillierte Pläne finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 156/2022.
21.07.2022 - Stadtverordnetenversammlung - Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre.
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens.
Fachbereich IV
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