Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Bauvorhabens. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes können mittlerweile standardmäßige Festsetzungen einfließen und so eine generelle Aktualisierung vorgenommen werden. Das Gebiet soll weiterhin als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Das städtebauliche Ziel des ursprünglichen Bebauungsplans, die bestehenden Grünstrukturen und die bestehende lockere Bebauung zu erhalten, bleiben berücksichtigt.
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, darunter detaillierte Pläne, finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 232/2024
19.12.2024 - Stadtverordnetenversammlung - Aufstellungsbeschluss (232/2024)
19.12.2024 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (232/2024)
Der Grundstückseigentümer übernimmt die Kosten für die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes.
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 19.12.2024 begonnen.
In der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2024 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen.
Diese findet im Zeitraum zwischen dem 03.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025 statt.
Fachbereich IV
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