Das Sanatorium am Hang des Romberges in der Stadt Königstein im Taunus wurde von Dr. Oskar Kohnstamm gegründet und war ein bedeutender Teil des Königsteiner Kurwesens.
Der Gebäudekomplex umfasst einen „Altbau“ und einen „Neubau“, entworfen von den Architekten Rindfleisch, Kuhn und Prof. Hugo Eberhardt. Das Sanatorium wurde 1905/06 errichtet und 1911 erweitert, wobei ein Park angelegt wurde.
Der Gebäudekomplex beinhaltete auch eine Turnhalle, eine Liegehalle, ein Ambulatorium und andere Einrichtungen. Nach verschiedenen Eigentümerwechseln und Umwandlungen diente das Gebäude bis 1945 als Lazarett und später als Privatklinik. Im Laufe der Zeit wurde der Park stark beschnitten, um Platz für eine Villenüberbauung am Romberg zu schaffen.
Im Jahr 1960 erfolgte der Ankauf durch die Deutsche Bundespost, die hier u.a. das Siegfried Vögele Institut betrieb. Die Gebäudeteile sind als Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Die Parkflächen sind als Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 3 HDSchG geschützt.
Um die Immobilie auf Dauer weiter nutzen zu können hat der Eigentümer den Antrag gestellt den Bebauungsplan anzupassen.
Auszug aus dem Antrag:
Unser Vorhaben: Das bestehende Objekt, welches 1908 als psychiatrische Klinik gebaut wurde, soll weder umgebaut noch umgestaltet werden. Es soll lediglich einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Das Objekt besteht aus drei mehr oder weniger zusammenhängenden Häusern. In der Nutzung des Hauses 1 sollen die Ausübung von Bürotätigkeiten, die Ausübung von Arztpraxen und die Übernachtung von Räumlichkeiten für Dauerwohnen aber auch die Nutzung der insgesamt 25 Apartments für eine Hotelnutzung möglich sein. Im Untergeschoss gibt es eine voll eingerichtete gastronomische Einrichtung. Hier soll die Möglichkeit für Events geschaffen werden. Durch die professionelle gastronomische Küche ist hier zudem die Herstellung von Speisen, die nicht innerhalb des Hauses verzerrt werden, denkbar. Der weitläufige Park soll auch für Feierlichkeiten nutzbar sein.
Im Haus 2 gibt es insgesamt sechs hotelartige Apartments und eine psychologische Praxis. Dort ist die Nutzung für Dauerwohnen oder in Hotel-Apartments sowie die Büro- und dauerhafte Wohnnutzung geplant.
Im Haus 3 ist ebenfalls Dauerwohnen, Büro- und Praxisnutzungen und die Nutzung der im Dachgeschoss liegenden Hotel-Apartments für Wohnzwecke oder die temporäre Nutzung als Hotelzimmer vorgesehen.
Der bestehende und rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1999 K 55 "Ehemaliges Sanatorium Dr. Kohnstamm" setzt gegenwärtig ein Allgemeines Wohngebiet fest. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für unser Projekt und unsere Nutzungsvorstellungen stellen wir hiermit den Antrag zur Änderung des Bebauungsplane K 55 "Ehemaliges Sanatorium Dr. Kohnstamm". Denkbar wäre bspw. die Festsetzung eines Urbanen Gebietes oder eines Mischgebietes.
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, darunter detaillierte Pläne finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 235/2025
05.02.2026 - Stadtverordnetenversammlung - Aufstellungsbeschluss (235/2025)
05.02.2026 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB (235/2025)
Der Grundstückseigentümer übernimmt die Kosten
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 05.02.2026 begonnen.
In der Stadtverordnetenversammlung am 05.02.2026 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) und Beteiligung der Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (1) BauGB beschlossen.
Diese findet im Zeitraum zwischen dem 23.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 statt.
Fachbereich IV
Fachdienst Planen
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