Zu den Zielen des Bebauungsplans K 76 „Limburger Straße II“ gehört die Sicherung der im Bestand vorhandenen Bebauung sowie der Umgang mit einer gesunden Nachverdichtung. Zu diesem Zweck werden in den Bebauungsplan erweiterte und größere Baufenster aufgenommen, die Möglichkeiten zur Nachverdichtung bieten.
Ein weiteres Ziel ist die Neuregelung der Gastronomiefläche im Bereich der Limburger Straße. Die bisherigen Bebauungspläne haben nur wenig bis keine Aussagen zur Gastronomie getroffen. Insofern ist eine Neuregelung notwendig geworden. Es wird zur Förderung der Gastronomie festgesetzt, dass das Erdgeschoss in den Gebäuden an der Limburger Straße Wohnnutzung nur ausnahmsweise zulässig ist. Für die oberen Geschosse und die Flächen, die nicht direkt an der Limburger Straße liegen, entspricht eine Wohnnutzung dem umliegenden Gebietscharakter und ist daher förderlich.
Königstein
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, darunter detaillierte Pläne, finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Königstein im Taunus unter der Drucksachennummer 96/2021.
14.05.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
03.09.2020 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Verlängerung einer bestehenden Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB
20.05.2021 - Stadtverordnetenversammlung - Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4 a (3) BauGB
16.09.2021 - Stadtverordnetenversammlung - Beschluss Verlängerung einer bestehenden Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB
11.11.2021 - Stadtverordnetenversammlung - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens durch ein externes Planungsbüro
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB im vereinfachten Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018 gefasst und am 27.09.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
In der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020 wurde nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen. Diese findet im Zeitraum zwischen dem 03.08.2020 und einschließlich dem 04.09.2020 statt.
In der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021 soll wurde die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4 a (3) BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum zwischen dem 28.06.2021 und dem 30.07.2021 (einschließlich) statt.
Fachbereich IV
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